Vorlagenpaket
Zuerst das Missverständnis: Teil 6 ist Arbeitsschutz. Informationssicherheit ist Teil 5. Die Verwechslung kommt in Ausschreibungen regelmäßig vor und kostet eine Runde.
Teil 6 ist außerdem neu, erschienen 2025. Er beschreibt, wie Information über Gefährdungen strukturiert wird, damit sie bei den Menschen ankommt, die ihr ausgesetzt sind. Er gilt ausdrücklich auch dort, wo gar kein BIM im Einsatz ist.

Wer in der Planung eine Gefährdung erkennt und sie nicht weitergibt, verschiebt sie auf die Baustelle. Dort kostet ihre Beseitigung ein Vielfaches.
Das übliche Bild: Es gibt eine Gefährdungsbeurteilung als PDF, eine Baustellenordnung als PDF und ein Modell, das von beidem nichts weiß. Wer auf der Baustelle wissen will, warum eine Öffnung gesichert ist, findet es in keinem der drei.
Teil 6 dreht das um. Vier Einheiten, die aufeinander verweisen, strukturiert erfasst und mit allen geteilt: Kontext, Risiko, Zwischenfall, Behandlung. Kein neues Managementsystem, sondern eine Struktur für Information, die ohnehin entstehen muss.
Es ersetzt die Norm nicht und es ersetzt keine Fachberatung zum Arbeitsschutz. Gefährdungsbeurteilung, Koordination und Meldepflichten richten sich nach dem geltenden Recht und bleiben davon unberührt. Das Paket strukturiert die Information, es beurteilt nicht für Sie.
Vierzehn Dokumente entlang des Schemas aus Abschnitt 4 und der Prozessergänzungen. Alles auf Deutsch, alles bearbeitbar.
Die Informationsanforderungen selbst sind nicht enthalten. OIR, AIR, PIR und die Austauschanforderungen erzeugt der Generator kostenlos. Dokument 08 liefert die Bausteine, die dort ergänzt werden.
Kein leeres Gerüst. Jede Vorlage hat Gliederung, Felder, Beispieleinträge und am Ende Hinweise, was beim Ausfüllen typischerweise schiefgeht. Drei von neun:
Nein, und das ist die häufigste Verwechslung überhaupt. Teil 6 ist Arbeitsschutz, also Gesundheit und Sicherheit von Menschen. Teil 5 ist der sicherheitsbewusste Umgang mit Information, also Schutz vor vorsätzlichen Angriffen.
Nein. Die Norm sagt, wie die Information strukturiert wird, die ohnehin entstehen muss. Gefährdungsbeurteilung, Koordination und Meldepflichten bleiben, wo sie sind, und richten sich nach dem geltenden Recht.
Nein. Die Norm gilt ausdrücklich auch für Liefer- und Betriebsphasen ohne BIM. Die vier Einheiten lassen sich in einer Tabelle führen. Die Verknüpfung mit dem Modell ist möglich und nicht Voraussetzung.
Weil sie die einzige Quelle sind, die ohne Schaden kommt. Die Norm verlangt ausdrücklich auch die Aufzeichnung von Fällen, bei denen ein Zwischenfall möglich gewesen wäre, aber nicht eingetreten ist.
Als ZIP mit vierzehn Dateien. Nach der Zahlung steht der Download sofort bereit, zusätzlich kommt der Link per Mail. Ein Konto brauchen Sie nicht.
Weil Sie die Dateien sofort bekommen, erlischt das Widerrufsrecht mit dem Download, und darauf müssen Sie beim Kauf ausdrücklich zustimmen. Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass das Paket sein Geld nicht wert ist, schreiben Sie mir. Ich erstatte es.
Sie brauchen kein Konto. Nach der Zahlung steht der Download sofort bereit, zusätzlich kommt er per Mail.
Zahlung über Stripe. Widerrufsbelehrung · AGB · Impressum